Wegen der Coronavirus-Pandemie ist es für etliche Menschen mehr als eine Herausforderung, die Miete zu bezahlen. Deswegen empfiehlt die Wohnstätte Krefeld (WKR) ihren Mieter*innen, unbedingt ihren Anspruch auf Wohngeld zu prüfen und diese Unterstützung zu beantragen. „Beim Wohngeldantrag heißt es, keine Zeit zu verlieren. Denn der Mietzuschuss wird ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag gestellt wurde, nicht erst, wenn die Bewilligung durch ist“, erklärt Peter Schwarz, Geschäftsbereichsleiter Hausbewirtschaftung bei der Wohnstätte Krefeld (WKR).
Stellen Sie jetzt bei der Stadt Krefeld einen sogenannten „Formlosen Wohngeldantrag (zur Fristwahrung)“. Das geht – ganz ohne ausgefüllten Vordruck – per Brief an Stadt Krefeld, Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld, per E-Mail an wohngeld(at)krefeld(dot)de, unter Tel. 863533 oder unter diesen Nummern.
Im Anschluss haben Sie maximal einen Monat Zeit, den amtlichen Vordruck samt Nachweisen nachzureichen. „Man gewinnt also Zeit und unterm Strich auch Geld. Übrigens können auch Wohnungseigentümer oder Gewerbetreibende in Zahlungsnot Wohngeld erhalten; das nennt sich dann Lastenzuschuss“, ergänzt Peter Schwarz. Infos zum Wohngeld sowie Antragsformulare und die Wohngeld-Online-Beantragung finden Sie auf der Seite des Heimat- und Bauministeriums NRW.
Wohngeldberechtigt sind Mieter*innen, deren monatliches Haushaltseinkommen unter einer bestimmten Grenze liegt; weiter sind Miethöhe und Anzahl der Haushaltsangehörigen usw. zu beachten. Für eine erste Einschätzung, ob man wohngeldberechtigt ist, lohnt sich der Wohngeldrechner der Bundesregierung. Dort gibt es auch weiterführende Infos.
Zum 1. Januar 2021 ist die Zweite Wohngeldnovelle in Kraft getreten, mit der sich das Wohngeld für mehr als eine Million Wohngeldempfänger*innen (abermals) erhöht. Zudem sind die Einkommensobergrenzen etwas nach oben verschoben worden, wodurch mehr Mieter*innen für Wohngeld in Frage kommen.
Foto: WKR