WKR-Wohnungen erhalten neue Rauchwarnmelder

Bis Ende 2026 werden in den Wohnungen der Wohnstätte die bisherigen Rauchwarnmelder durch neue ersetzt. Hierzu gibt es wichtige Infos!

Liebe Mieterinnen und Mieter,

die vor circa 10 Jahren in Ihrer Wohnung verbauten Rauchwarnmelder erreichen spätestens im Jahre 2027 das Ende ihrer prognostizierten Nutzungsdauer. Aus diesem Grund haben wir bis zum Ende des Jahres 2026 den Austausch der vorhandenen Geräte vorgesehen.
Das von uns beauftragte Unternehmen Techem GmbH bzw. dessen Subunternehmen R + R GmbH wird Sie etwa 14 Tage vor der geplanten Montage durch einen Aushang im Treppenhaus über alle notwendigen Informationen informieren.

Wohnung sollte zugänglich sein

Wir möchten Sie bitten, in dem genannten Zeitraum, welchen Sie dem Aushang entnehmen, den Technikern der o. g. Firmen Zugang zu allen betroffenen Räumen zu ermöglichen und sicherzustellen, dass alle Rauchwarnmelder erneuert werden können.
Sollte der Austausch zum erstgenannten Termin nicht durchgeführt werden können, erfolgt ein weiterer Aushang mit einem zweiten Termin im Treppenhaus. Diese beiden Termine sind für Sie kostenfrei.

Können die Arbeiten auch nach den ersten beiden Terminen nicht durchgeführt werden, wird ein dritter, individueller Termin mit Ihnen vereinbart. Die hierfür entstehenden Kosten werden Ihnen anschließend in Rechnung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass Ihre persönliche Anwesenheit nicht zwingend erforderlich ist. Der Zugang zur Wohnung kann auch durch Nachbarn, Verwandte oder Freunde ermöglicht werden.

Zwei wichtige Hinweise zum Schluss

Die Erneuerung ist notwendig, da es seit 2016 bundesweit eine Pflicht zur Ausstattung aller Wohn- und Schlafräume sowie deren Zugänge mit Rauchwarnmeldern gibt.

Vorsorglich weisen wir zudem darauf hin, dass die vom Vermieter gestellten Rauchwarnmelder unbedingt in Betrieb zu halten sind und nicht entfernt, ersetzt oder außer Betrieb genommen werden dürfen. Selbstverständlich können Sie eigene Rauchwarnmelder zusätzlich anbringen, sofern die von der Wohnstätte gestellten Geräte uneingeschränkt funktionsfähig bleiben.

Ihr WKR-Team

Foto: WKR/Symbolfoto