So klappt‘s mit dem Winterdienst!

Schnee, Eis und rutschige Wege? Der Winterdienst gehört zu den Mieterpflichten. Wir haben für Sie zusammengefasst, auf was es jetzt ankommt.

Vorab: Alle Mieterinnen und Mieter beteiligen sich am Winterdienst, sofern im Mietvertrag nicht steht, dass die Wohnstätte diese Aufgabe für Sie übernimmt. Es gilt, Unfälle und eventuelle Schadensersatzansprüche zu vermeiden. Hier sind unsere Tipps:

➔ Der Winterdienst sollte werktags zwischen 7 und 20 Uhr nach jedem Schneefall oder bei Glätte ausgeführt werden.
➔ Räumen Sie Schnee und Eis und bestreuen Sie die Flächen mit einem handelsüblichen Granulat oder Sand aus dem Baumarkt, wenn absehbar ist, dass der Schneefall nachlässt.
➔ Vor allem die Zugangswege zum Haus sowie die Außentreppen und Bürgersteige vor dem Haus sollten freigeräumt werden.
➔ Gehwege, Fußgängerüberwege sowie die Wege zu den Mülltonnen sollten mindestens einen Meter breit geräumt sein.

Wer an welchen Tagen in Ihrem Haus für den Winterdienst zuständig ist, entnehmen Sie bitte dem „Schneereinigungs- und Streuplan“; diesen finden Sie als Aushang im Hausflur und als Anhang zur Hausordnung in Ihrem Mietvertrag.

Kann der Nachbar helfen?

Sie sind körperlich oder beruflich nicht in der Lage, den Winterdienst zu erledigen? Dann bitten Sie zum Beispiel einen Nachbarn, den Winterdienst für Sie zu übernehmen. Wir empfehlen Ihnen, sich selbst um den Winterdienst zu kümmern oder für Ersatz zu sorgen, denn so kann verhindert werden, einen kostpflichtigen Dienst zu beauftragen.

Bei weiteren Fragen melden Sie sich bitte bei Ihrem WKR-Ansprechpartner oder -Hausbetreuer.

Foto: WKR