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Sanierung Stadtwaldhaus

Richtigstellung zum Sachverhalt "Sanierung Stadtwaldhaus".

Angesichts der Berichterstattung einer Krefelder Tageszeitung vom 15. Januar 2019 zum Sachstand "Sanierung Stadtwaldhaus" möchten wir und die Stadt Krefeld darauf hinweisen, dass maßgebliche Aussagen in dieser Berichterstattung unrichtig sind bzw. den Sachverhalt aus Sicht von Stadt und Bau GmbH falsch wiedergeben und einer Richtigstellung bedürfen.

Der Sachverhalt ist wie folgt:

Zur Sanierung des Stadtwaldhauses ist im Sommer 2018 ein Baubetreuungsvertrag zwischen der Stadt Krefeld und der Bau GmbH abgeschlossen worden. Entsprechend hat die städtische Tochtergesellschaft die Betreuung der Sanierung des Stadtwaldhauses für die Stadt Krefeld übernommen.

Die Bau GmbH ist aktuell dabei, den hierfür erforderlichen Generalplaner auszuschreiben. Die Veröffentlichung wird in den nächsten drei Wochen im EU-Amtsblatt erfolgen. Nach Auswahl und Vergabe des Planungsauftrages werden auf Grundlage der bisherigen Gutachten die Sanierungsmaßnahmen geplant und die Kosten ermittelt. Anschließend erfolgt die Beteiligung der politischen Gremien zur Herbeiführung eines Beschlusses. Eine Verzögerung der Vorplanung hat es nicht gegeben, die Bau GmbH ist dabei im vorgesehenen Zeitplan.

Die Sanierungsmaßnahmen umfassen unter anderem die Dachkonstruktion und die technische Gebäudeausrüstung unter Beachtung des Denkmalschutzes. Betroffen sind auch Maßnahmen zur Standsicherheit und Baukonstruktion, Herstellung der Barrierefreiheit, Erneuerung und Sanierung der Grundleitungen, energetische Sanierung einschließlich Austausch der Fenster sowie Instandsetzung und Teilerneuerung der Außenanlagen. Ebenso sollen durch bauliche Maßnahme Betriebsabläufe optimiert werden. Wie ein Gutachten darstellt, wäre eine Sanierung "im Betrieb" mit deutlichen Mehrkosten verbunden.

Parallel finden aktuell Vertragsgespräche mit dem derzeitigen Pächter des Stadtwaldhauses statt. Der Pächter ist Anfang September 2018 von städtischem Gebäudemanagement und Bau GmbH über den zuvor geschilderten Ablauf umfassend informiert worden. Der Sanierungszeitraum wurde dabei von der Krefelder Bau GmbH mit 15 bis 18 Monaten beziffert. Außerdem wurde in dem Gespräch mit dem Betreiber zugesagt, die Möglichkeit der Öffnung des Biergartens während der Sanierungsarbeiten zu prüfen.

Aktuell wird über eine Verlängerung des Pachtvertrags bis Ende Oktober 2020 verhandelt. Eine solche Verlängerung - wie vom Pächter vorgeschlagen - ist aus Sicht der Stadt Krefeld denkbar, allerdings bedarf dies sowohl einer vertraglichen Festlegung als auch eines politischen Beschlusses.

Thomas Siegert
Vorstand Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG