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Hinweis: Mini-Solaranlagen können fehlerhaft sein

Sie haben eine Mini-Solaranlage am Balkon installiert? Dann gibt es dort vielleicht ein Sicherheitsproblem, auf welches wir hier hinweisen möchten.

Seitdem die Stromkosten in Deutschland gestiegen sind, sind Mini-Solaranlagen – auch Balkonkraftwerke genannt –  bei etlichen Mieterinnen und Mietern sehr begehrt. Hier aber kann es ein Sicherheitsproblem geben: Wie Zeitungen (z. B. WAZ) der Funke Mediengruppe, die Nachrichten-Website heise online und andere berichten, hat die Bundesnetzagentur bestätigt, dass eine ungeklärte Anzahl von Geräten schwere Sicherheitsmängel aufweist. In bestimmten Mini-Solaranlagen, u. a. aus chinesischer Herstellung, fehle im Wechselrichter ein Schutzrelais, welches in 0,2 Sekunden dafür sorgen soll, dass in Notfällen Stromschläge oder Brände durch die Mini-Solaranlagen verhindert werden.

In Medienberichten werden Solarexperten mit Aussagen zitiert, wonach 25 Prozent aller Wechselrichterin Deutschland fehlerhaft sein könnten. Nach den geltenden Regeln – es geht um die Nichteinhaltung der VDE-Norm AR N 4105 –, so die Bundesnetzagentur,dürften die betroffenen Anlagen nicht mehr betrieben werden.

Mieter sollten Händler aufsuchen

Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) empfiehlt, Kontakt zu dem Hersteller oder Händler der erworbenen Balkonsolaranlage aufzunehmen. Auch ein Gewährleistungsanspruch sei zu prüfen. Ein Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW bestätigte in o. g. Medien:„Hat der Wechselrichter keine gültige Zulassung, ist das ein Sachmangel. Der Käufer hat das Recht, die Ware zurückzugeben.“

Ob ein Gerät zu den betroffenen Modellen gehört, ist für Besitzer oder Käufer von Stecker-Solargeräten schwer zu ermitteln. Die Angaben auf dem Typenschild des Wechselrichters helfen gegebenenfalls weiter: Diese sollte man notieren oder abfotografieren und dann mit samt derKaufunterlagen sich dort hinwenden, wo man die Anlage gekauft hat.

Fotos: WKR