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„Balkonien“-Tipp: So schmeckt die Wurst

Sie wollen den Grill anschmeißen? Was auf dem Balkon geht (und was nicht), verrät Dominik Tschorn, kaufmännischer Leiter der Hausbewirtschaftung bei der Wohnstätte Krefeld.

Herr Tschorn, jetzt ist die schönste Zeit zum Grillen. Darf ich das auf dem Balkon?
Unseren Mieterinnen und Mietern ist das, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich untersagt, im Grundsatz erlaubt, denn der Balkon zählt - wie alle Zimmer - zur Wohnung …und in dieser gelten, trotz aller Freiheiten, bestimmte Spielregen.

Was bedeutet das fürs Grillen auf „Balkonien“?
Zuallererst natürlich, dass gewährleistet sein muss, dass durch das Grillen keine Schäden am Balkon und/oder an Türen, Fenstern, Böden und Wänden entstehen.

Was ist mit dem Qualm und Grillgeruch, der oftmals diskutiert wird?
Was dem einen Nachbarn das Wasser im Mund zusammenlaufen lässt, mag den anderen stören. Also gilt es, den Qualm in Schach und so gering wie möglich zu halten. Denn: Zieht er konzentriert in Wohnungen oder Schlafräume des Nachbarn, kann dies unter Umständen ein recht saftiges Bußgeld nach sich ziehen. Damit unsere Mieterinnen und Mieter all diesen Dingen von vornherein aus dem Wege gehen, handhaben wir als Wohnstätte das so: Benutzen Sie bitte einen Elektrogrill, denn das Grillen mit Holzkohle oder Gas ist auf dem Balkon untersagt.

Wie oft darf ich denn grillen und vor allem wie lange?
Schwierige Frage. Ein- bis zweimaliges Grillen in den Sommermonaten auf dem eigenen Balkon sollte möglich sein, aber auch reichen. Schließlich sollten die Nachbarn ebenfalls ihre Grillzeit bekommen. Wir alle wissen: Wo gegrillt wird, reden und lachen Menschen auch viel miteinander, weil es halt sehr gesellig ist. Sicher ist: Laut unserer Mietverträge und Hausordnungen sind Balkon- oder Terrassenpartys nach 22 Uhr – also mit Beginn der allgemeinen Nachtruhe - nach drinnen zu verlegen.

Kann man es sich und seinen Nachbarn irgendwie leichter machen?
Absolut: Es ist auf jeden Fall eine freundliche Geste, den Nachbarn seine Grillparty rechtzeitig anzukündigen. Zwar muss man sich nicht gegenseitig einladen. Auf der anderen Seite ist ein nachbarschaftlicher Grillabend eine gute Möglichkeit, Ärger zu vermeiden. Und wer weiß: Vielleicht entpuppt sich der eine oder andere, bislang wenig bekannte Nachbar, als neuer Freund …