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Zielgröße Frauenquote

Die Wohnstätte Krefeld AG unterliegt als drittelparitätisch mitbestimmtes Unternehmen nach § 1 Abs.1 Nr.1 S.2 DrittelbG den Verpflichtungen aus § 76 Abs.4 und § 111 Abs.5 AktG sowie den Erklärungsvorschriften des § 289f Abs.2 Nr.4 und Abs.4 HGB. Demnach müssen Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstandes festgelegt werden.

I. Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Wohnstätte Krefeld besteht aus 15 Mitgliedern, von denen mindestens 5 Frauen sind. Dies entspricht einer Quote von 33,33 %. Der Aufsichtsrat hat festgelegt, an dieser Quote zunächst bis zum 30. Juni 2027 festzuhalten.

II. Vorstand

Der Vorstand der Wohnstätte Krefeld besteht aus zwei männlichen Personen. Unter Berücksichtigung der laufenden Vertragssituation kann seitens des Aufsichtsrates bis zum 30. Juni 2027 keine hiervon abweichende Zielgröße festgelegt werden. Falls ein Vorstandsmitglied früher ausscheiden sollte und beabsichtigt ist, den Vorstand weiterhin mit zwei Personen zu besetzen, dann soll ein Mitglied des Vorstandes eine Frau sein.

III. Führungsebenen unterhalb des Vorstandes

Die erste Führungsebene unterhalb des Vorstandes der Wohnstätte Krefeld setzt sich aus 4 männlichen Geschäftsbereichsleitern zusammen. Da ein Geschäftsbereichsleiter im Geschäftsjahr 2025 von der aktiven in die passive Phase der Altersteilzeit übergeht, wird angestrebt, diese Stelle mit einer Frau zu besetzen, so dass eine Quote von 25 % bis zum 30. Juni 2027 erreicht wird.
Die zweite Führungsebene der Wohnstätte Krefeld besteht derzeit aus 5 männlichen Abteilungsleitern. Da hier mittelfristig keine Änderung vorgesehen ist, kann bis zum 30. Juni 2027 keine hiervon abweichende Zielgröße festgelegt werden.