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Mietschulden sind kein Kavaliersdelikt

Erste Mahnung, zweite Mahnung, Kündigung, Räumung. Wer rechtzeitig und ernsthaft seine Mietrückstände angeht, schützt sich vor Schlimmerem. Eigenverantwortung ist gefragt. Die Wohnstätte Krefeld kann Sie dabei unterstützen.

Wenn Sie mit der Wohnstätte Krefeld einen Mietvertrag schließen, gehen beide Parteien eine schriftliche Verpflichtung ein. Vereinfacht gesagt: Wir stellen den Wohnraum zur Verfügung, Sie zahlen dafür ein Miete. Dieser Grundsatz spiegelt sich auch im § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches wider.

Was im Prinzip ganz simpel ist, kann ganz schwierig werden, wenn die Miete nicht fristgerecht gezahlt wird: Sei es wegen eines Jobwechsels mit verzögerter Zahlung des ersten Gehalts oder Lohns, wegen ausbleibender Zahlungen bei Arbeitslosigkeit oder wegen selbstverschuldeter Ausgaben durch zu hohen privaten Konsum. Besonders im letzten Fall läuft mit Sicherheit etwas falsch, denn bei jeder Haushaltsführung sollte die Zahlung der Miete an oberster Stelle stehen.

Die Miete muss an erster Stelle stehen

Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Eine Wohnung bietet Schutz und Sicherheit, Privatsphäre und Geborgenheit. Also sollte es unbedingt oberstes Ziel als Mieter(in) sein, den Verlust des Wohnraums zu vermeiden. Denn genau das kann passieren: Bleiben die Mietzahlungen aus ist die Wohnstätte Krefeld berechtigt und verpflichtet, die Kündigung der Wohnung auszusprechen und den Anspruch auf Räumung und die Herausgabe notfalls bei Gericht durchzusetzen. Mietschulden sind kein Kavaliersdelikt.

Nehmen Sie Hilfe an  –  rechtzeitig!

Stecken Sie also bei Mietrückständen den Kopf nicht in den Sand. Das macht die Lage höchstens schlimmer. Mit den Informations- und Beratungsangeboten, die die Wohnstätte Krefeld aber auch das Jobcenter Krefeld, die Stadt Krefeld oder weitere Einrichtungen anbieten, besteht zumindest die Möglichkeit noch eine Lösung für die Fortsetzung des Mietverhältnisses zu finden.